Academy of Pole
AGB
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§ 1 Kurszeiten
Die Kurszeiten sind dem aktuell gültigen Kursplan zu entnehmen. Dieser liegt in den Räumlichkeiten der Tanzschule aus.
Bezüglich der Angaben auf der Website der Tanzschule zu Kurszeiten, sowie den Gebühren behält sich die Tanzschule ein jederzeitiges Recht auf Änderungen vor.
§ 2 Ausfall von Kursen
Die Tanzschule behält sich vor, Kurse aus zwingenden Gründen kurzfristig abzusagen. Zwingende Gründe können zum Beispiel sein: Krankheit des Tanzlehrers, zu geringe Teilnehmerzahl, Absage von Teilnehmern vor Kursbeginn.
3 Zahlungsweise / Berechnung des monatlichen Mitgliedsbeitrages
Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 01. eines jeden Monats im Voraus fällig. Der Beitrag wird zum 01. eines jeden Monats per Lastschrift entrichten. Eine Barzahlung ist nur möglich, wenn mindestens 6 Monate auf einmal gezahlt werden. möglich. Wird eine Mitgliedschaft für den bereits laufenden Monat abgeschlossen, so beträgt der Mitgliedsbeitrag für den laufenden Monat, bei Abschluss bis zum 15. des laufenden Monats, eine volle Monatsgebühr. Bei Abschluss nach dem 15. des laufenden Monats wird eine halbe Gebühr für den laufenden Monat fällig.
§ 4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug in Höhe von zwei Monatsbeiträgen werden sämtliche Monatsbeiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit sofort und in voller Höhe fällig.
§ 5 Mahngebühren/Verzugszinsen
Die Mahngebühren für eine Mahnung wegen rückständiger Beitragszahlungen betragen 5,- EUR je Mahnung.
Ist ein Mitglied mit Beitragszahlungen in Verzug, so verzinsen sich diese, gemäß § 288 BGB, mit einem Verzugszinssatz von 5% p.a. über dem Basiszinssatz.
§ 6 Haftungsausschluss
Für Schäden die Sach- oder Vermögensschäden sind, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen.
Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
§ 6a Haftung für Garderobe und eingebrachte Gegenstände
Die Tanzschule übernimmt grundsätzlich keine Bewachung oder Sorgfaltspflichten für eingebrachte Garderobe oder Wertgegenstände. Eine Haftung der Tanzschule wegen Verlust und/oder Beschädigung der Garderobe oder von Wertgegenständen ist ausgeschlossen.
§ 7 Ordentliche Kündigung
Die Mitgliedschaft kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monats und der Vertragslaufzeit, ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Tarif. So ist eine Kündigung bei halbjährlicher Zahlung erst nach Ablauf der 6 Monate mit den angeben Kündigungsfristen möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung erfolgt nicht automatisch. Verlangt das Mitglied eine schriftliche Kündigungsbestätigung, so kann es diese in den Räumlichkeiten der Tanzschule abholen.
Erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit keine Kündigung, so verlängert sich diese Automatisch und die vorherige Vertragslauzeit.
§ 8 Außerordentliche Kündigung durch das Mitglied
Wegen vorübergehender Krankheit oder anderer medizinischer Gründe (Unfall) kann ein Mitglied seine Mitgliedschaft auf Antrag für den Zeitraum der Verhinderung ruhen lassen. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung beizulegen, aus der die Dauer der Verhinderung ersichtlich wird.
Ruht die Mitgliedschaft, so verlängert sich die Gesamtlaufzeit entsprechend. Beiträge werden für den Zeitraum während die Mitgliedschaft ruht, nicht fällig.
§ 9 Außerordentliche Kündigung durch die Tanzschule
Die Tanzschule ist für den Fall, dass ein Mitglied wiederholt gegen die Hausordnung oder die Anweisungen der Mitarbeiter verstößt, zur fristlosen Kündigung berechtigt. Eine Erstattung von bereits gezahlten Beiträgen oder 10-ner Karten erfolgt nicht.
Für den Fall, dass ein Mitglied mit einem Betrag, der zwei vollen Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug ist, berechtigt dies die Tanzschule ebenfalls zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
§ 10 Bild- und Tonaufzeichnungen
Fotografien, Video-, Bild- und Tonaufzeichnungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Leitung der Tanzschule gestattet. Von der Tanzschule angefertigte Fotografien und Filmaufnahmen von einer in der Tanzschule stattfindenden Veranstaltung (z.B. Kurs, Aufführung), gibt das Mitglied durch Betreten der Räumlichkeiten der Tanzschule ausdrücklich zur Veröffentlichung frei.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 12 Ferienzeiten
Währen der NRW-Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Monatshonorare weiter zu entrichten, da es sich bei einem Monatsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Die Tanzschule Step Up garantiert 34 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr. Bei einer Halbjahresbuchung mindestens 20 Unterrichtseinheiten und einer 3 Monatsbuchung mindestens 10 Unterrichtseinheiten. Nach den Schulferien beginnt der Unterricht mit dem jeweiligen Schulanfang.
§13 zehner Karten
Alle 10-ner Karten sind nicht übertragbar. Eine Rückerstattung erfolgt nicht. Die Tanzschule erlaubt, die 10-ner Karte in einem anderen Kurs zu nutzen, wenn der Wert der 10-ner Karte mit dem wechselnden Kurs übereinstimmt. Die 10-ner Karte verfällt nach Kauf innerhalb der nächsten 6 Monaten.
Stand: Januar 2022